Flugmedizin / Aeromedical Examination

Laden Sie bitte die beiden Formulare (siehe anschließender Link) von der Homepage des LBA (Luftfahrtbundesamt) herunter und bringen sie soweit wie möglich ausgefüllt mit:

   1. Antrag

   2. Medizinischer Untersuchungsbogen für Klasse 1+2

   3. Medizinischer Untersuchungsbogen für LAPL (Light Aircraft Pilot Licence)

Kosten ca. 150-200 Euro, je nach Aufwand, Abrechnung nach GOÄ-Vorschriften


Download Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses:

Antrag für Klasse 1 + 2 LAPL​​​​​​​


Erläuterung und Gültigkeit der Tauglichkeitsklassen:


Tauglichkeitsklasse 1
✓ Flugzeugführer (ATPL, CPL)
✓ Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)
✓ Flugingenieure
✓ Luftschiffführer
✓ Flugtechniker auf Hubschraubern der Behörden (Polizei etc.) 


Tauglichkeitsklasse 2
✓ Führer von Flächenflugzeugen (PPLA)
✓ Führer von Hubschraubern (PPLH)
✓ Freiballonführer gewerblich (BPL)
✓ Tandem-Fallschirmspringer und Paraglider
✓ Parabelflugteilnehmer 


Light Aircraft Pilot Licence „LAPL“
✓ LAPL (A) (Aeroplane)
✓ LAPL (H) (Hubschrauber)

✓ Führer von Ultraleichtflugzeugen

✓ Führer von Segelflugzeugen (SPL)
✓ Luftsportgeräteführer
✓ Freiballonführer privat (BPL)
 

MED.A.045 Gültigkeitsdauer: 
Klasse 1
• 12 Monate
• 6 Monate
wenn der Lizenzinhaber:

✓ auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Verkehr tätig ist 

    und das 40. Lebensjahr vollendet hat;
✓ oder das 60. Lebensjahr vollendet hat
Klasse 2
• 60 Monate
bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet.
Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres.
• 24 Monate
bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 50. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 51. Lebensjahres:
• 12 Monate
bei Lizenzinhabern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben

LAPL
• 60 Monate
bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres,
• 24 Monate
bei Lizenzinhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.


Nachuntersuchungen können bis max. 45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt werden. In diesem Fall verringert sich die Gültigkeitsdauer nicht. Gültigkeit der Pilotenlizenz: Die Pilotenlizenz wird auf Dauer ausgestellt, erhält ihre Gültigkeit aber erst durch das Medical (Tauglichkeitsuntersuchung). Vergessen Sie auch nicht regelmäßig Ihre Checkflüge durchzuführen, ohne die ihre Pilotenlizenz ebenfalls ungültig ist!

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Nach jeder schwereren Erkrankung erlischt die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses, eine erneute flugmedizinische Untersuchung ist dann erforderlich. Insbesondere zählen hierzu auch Krankenhausaufenthalte über 12 Stunden. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden.

Darf ich mit meiner Krankheit fliegen?

Wer ein Leiden hat, kann im folgenden Link nachschauen, ob er damit fliegen darf (leider nur in Englisch): Acceptable means of Compliance​​​​​​​


                                                            Guten Flug!

Wir führen für Sie Fliegerärztliche Untersuchungen sowie den Sehtest für alle Klassen durch sowie auch für Flugpersonal.
Eine zusätzliche augenärztlichen Untersuchung bedarf es bei Brillenträgern zur Erstuntersuchung, sowie im Einzelfall, z.B. bei Änderung der Sehkraft, grundsätzlich jedoch nicht.
Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin und bringen Folgendes mit:

✓  Ihren Personalausweis
✓  ihr letztes Tauglichkeitszeugnis (falls vorhanden)
✓  Pilotenlizenz
✓bei Erstuntersuchung oder Änderung der Stärke einer vorhandenen Brille/ Kontaktlinsen ein augenärztliches Gutachten nach flugmedizinischen Kriterien
✓bei Erkrankungen soweit vorhanden ärztliche Unterlagen dazu
✓ ca. 1 Stunde Zeit

Notfallmedizin . Flugmedizin . Akupunktur

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Praxis

Matthias Olszewski & Kollegen

Fachärzte für Allgemeinmedizin